Das Handelsrecht ist als Sonderform des Privatrechts auf die Bedürfnisse des Handelsverkehrs zugeschnitten.
Es wurde nach den Prizipien der Selbstverantwortung des Kaufmanns, der Schnelligkeit und Einfachheit des Handelsverkehrs und der Rechtsklarkeit des Handelsverkehrs
entworfen.
Zum Handelsrecht zählen unter anderem
- Fragen des Kaufmanns und der Firma
- Haftung
- Handelsgeschäfte
- Handelsregister
- Fracht-, Speditions- und Lagergeschäfte
Das Gesellschaftsrecht behandlet Fragestellungen zu
- Gründung einer Gesellschaft
- Gesellschaftsverträgen
- Verhältnis der Gesellschafter untereinander
- Geschäftsführung
- Aussenwirkung
- Haftung
- Wettbewerb
- Treuepflicht
- Auflösung der Gesellschaft
Zu den häufigsten Gesellschaftsformen gehören:
- Einzelunternehmen
- Einzelkaufleute
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- OhG (Offene Handelsgesellschaft)
- KG (Kommanditgesellschaft)
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- UG haftungsbeschränkt (Unternehmergesellschaft)
- AG (Aktiengesellschaft)
- Ldt. (Limited)
- SE (Societas Europaea, Europäische Gesellschaft)
- Eine Mischung aus verschiedenen Gesellschaftsformen