Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag kann innerhalb kürzester Zeit vieles verändern. Gerade dann kommt es darauf an, die eigene rechtliche Situation zu kennen, Chancen und Risiken richtig einzuschätzen und die nächsten Schritte mit Bedacht zu wählen.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere bei Kündigungsschutzklagen und Aufhebungsverträgen.
Wer eine Kündigung erhalten hat und sich dagegen wehren möchte, muss schnell handeln: Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Ich prüfe die Wirksamkeit der Kündigung, zeige die bestehenden Handlungsmöglichkeiten auf und übernehme die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung im Kündigungsschutzverfahren.
Dabei geht es nicht immer ausschließlich um die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Häufig stehen auch eine einvernehmliche Beendigung, eine Abfindung, die Freistellung, offene Urlaubsansprüche, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder weitere finanzielle Ansprüche im Mittelpunkt.
Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Lösung sein – seine Folgen sollten jedoch vor der Unterschrift genau geprüft werden.
Neben der Höhe einer möglichen Abfindung sind unter anderem der Beendigungszeitpunkt, Freistellung und Resturlaub, variable Vergütungsbestandteile, Dienstwagen, Zeugnisregelungen sowie mögliche sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen von Bedeutung.
Ich prüfe bestehende Vertragsangebote, entwickle gemeinsam mit Ihnen eine passende Verhandlungsstrategie und begleite auf Wunsch auch die Verhandlungen mit der Gegenseite.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind nicht nur eine Frage von Paragraphen. Sie betreffen häufig die berufliche und wirtschaftliche Zukunft der Beteiligten.
Deshalb lege ich Wert auf eine klare Einschätzung der Rechtslage, verständliche Beratung und eine zielgerichtete Interessenvertretung. Sie sollen wissen, welche Möglichkeiten bestehen, welche Risiken damit verbunden sind und welcher Weg zu Ihrem konkreten Anliegen passt.
Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?
Dann sollten Sie nicht unnötig Zeit verstreichen lassen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Ich prüfe Ihre Situation und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.