Rückzahlung von Fortbildungskosten

Sie haben auf Wunsch der Firma oder auf eigenen Wunsch eine Zusatzqualifikation erworben oder eine Weiterbildung gemacht?

 

Jetzt wollen Sie das Unternehmen verlassen?

 

Das Unternehmen fordert nun das Geld für die Ausbildung von Ihnen?

 

Oder Sie haben dieses Geld bereits gezahlt?

 

In den meisten Fällen ist dies nicht rechtmäßig. Sprechen Sie mit mir über die Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten

 

Güldenpfennig |Schmidt | Schroeter

Rechtsanwälte Fachanwälte

Partnerschaft

Notare

Rolandstaße 1B

34131 Kassel

Tel. 0561/78496-0

Fax 0561/78496-22

info@rechtsanwalt-in-kassel.de

www.rechtsanwalt-in-kassel.de

info@arbeitsrecht-kassel.eu

www.arbeitsrecht-kassel.eu

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Hier finden Sie uns

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Schroeter