Verträge für Vorstände und Geschäftsführer

Ein Arbeitsvertrag für einen Arbeitnehmer ist die eine Sache, aber einen Vertrag für den Kopf Ihrer Firma eine andere. Es sind hierbei spezielle Anforderungen zu beachten.

 

Ich habe bereits mehrer Verträge für Vorstände von Aktiengesellschaften entworfen, die jeweils den Bedürfnissen des Unternehmes, aber auch denen des zukünftigen Leiters entspricht.

 

Bei diesen Verträgen ist vorallem Verhandlungsgeschick gefragt, welches ich gerne für Sie einbringen werde. 

 

 

Güldenpfennig |Schmidt | Schroeter

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