Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Mein Ziel ist die präventive Beratung statt unnötiger Gerichtsverfahren!

Die arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern fängt nicht erst an, wenn es zu Problemen im Arbeitsverhältnis kommt, sondern bereits vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Mit diesem werden die Weichen gestellt, wenn es um die Lösung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen geht. Die in diesem Vertrag verabredeten Bedingungen gelten für das gesamte Arbeitsverhältnis und bilden deren rechtliche Grundlage. Fehler die bei der Gestaltung dieses Vertrags gemacht werden, können kaum im Nachhinein geheilt werden und fallen meistens erst dann auf, wenn es zu einem rechtlichen Streit kommt. Daher ist bereits im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung eine rechtliche Beratung zur Ausgestaltung dieses Vertrags sinnvoll. Dies gilt genauso für die Ausgestaltung von Verträgen für Vorstände und Geschäftsführer. Wenn es zu Störungen im Arbeitsverhältnis kommt, gibt es verschiedene Wege, hierauf zu reagieren. Sinnvoll ist in den allermeisten Fällen zunächst ein Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter bzw. der betroffenen Mitarbeiterin. Zu Vorbereitung dieses Gesprächs ist es jedoch notwendig zu wissen, welche rechtlichen Konsequenzen möglich sind. Ist es nicht möglich, eine Lösung des Konflikts zu finden, kommt die Trennung von Arbeitnehmer in Betracht. Dies ist der häufigste Fall, in dem rechtliche Beratung in Anspruch genommen wird. Besonders in diesem Fall kann man viele Fehler machen, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

 

Aber auch die Arbeiten mit dem Betriebsrat ist ein wichtiger Punkt, den Arbeitgeber häufig unterschätzen. Denn eine gute Zusammenarbeit mit diesem Gremium hat positive Auswirkungen auf den ganzen Betrieb.  Hiermit korrespondierend sind auch fragen aus dem Bereich des Tarifrecht. Und wenn nicht mehr geht, kommt es vielleicht sogar zum Arbeitskampf. Um sich hier als Arbeitgeber richtig zu verhalten, sollte man sich bereits im Vorfeld damit beschäftigt haben.

Güldenpfennig |Schmidt | Schroeter

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